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   VG Stuttgart, 27.01.2003 - 8 K 1548/02   

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https://dejure.org/2003,13279
VG Stuttgart, 27.01.2003 - 8 K 1548/02 (https://dejure.org/2003,13279)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.01.2003 - 8 K 1548/02 (https://dejure.org/2003,13279)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - 8 K 1548/02 (https://dejure.org/2003,13279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sozialhilfe; zweckgebundenes Vermögen; Abfindung des Arbeitgebers

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - zweckgebundenes Vermögen - Abfindung des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer Abfindung im Rahmen der Eingliederungshilfe; Abfindung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten; Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes; Abfindung als Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SAR 2003, 106 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2003 - 8 K 1548/02
    Das wurde zum Beispiel bei zweckgebundenen Leistungen wie dem Schmerzensgeld (vgl. VGH Baden-Württemberg, aaO.; BVerwG,  Urteil vom 18.05.1995, BVerwGE 98, 256 ff; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.03.1993, Juris Nr. MWR112139300 ) angenommen, durch welches  der Verletzte zum einen in die Lage versetzt werden sollte, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten anstelle derer zu verschaffen, deren Genuß ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht wurde; zum anderen wurde auf die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes abgestellt (vgl. z. B. auch zur Freistellung von angespartem Erziehungsgeld innerhalb des Bezugszeitraumes BVerwG,  Urteil vom 4.9.1997, BVerwGE 105, 199).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2003 - 8 K 1548/02
    Nach dieser Rechtsprechung, die an die ständige Rechtsprechung des BVerwG zur Auslegung des Härtebegriffs in § 88 Abs. 3 BSHG anknüpft (vgl. grundlegend Urteil vom 21.01.1966, BVerwGE 23, 149 ff; Urteil vom 14.05.1969, BVerwGE 32, 89 ff; Urteil vom 29.04.1993, BVerwGE 92, 245 ff), kann das Atypische  auch in der Bestimmung  des Vermögensgegenstandes liegen.
  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97

    Sozialhilfe - Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte - Vermögen -

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2003 - 8 K 1548/02
    Das wurde zum Beispiel bei zweckgebundenen Leistungen wie dem Schmerzensgeld (vgl. VGH Baden-Württemberg, aaO.; BVerwG,  Urteil vom 18.05.1995, BVerwGE 98, 256 ff; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.03.1993, Juris Nr. MWR112139300 ) angenommen, durch welches  der Verletzte zum einen in die Lage versetzt werden sollte, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten anstelle derer zu verschaffen, deren Genuß ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht wurde; zum anderen wurde auf die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes abgestellt (vgl. z. B. auch zur Freistellung von angespartem Erziehungsgeld innerhalb des Bezugszeitraumes BVerwG,  Urteil vom 4.9.1997, BVerwGE 105, 199).
  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe -

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2003 - 8 K 1548/02
    Nach dieser Rechtsprechung, die an die ständige Rechtsprechung des BVerwG zur Auslegung des Härtebegriffs in § 88 Abs. 3 BSHG anknüpft (vgl. grundlegend Urteil vom 21.01.1966, BVerwGE 23, 149 ff; Urteil vom 14.05.1969, BVerwGE 32, 89 ff; Urteil vom 29.04.1993, BVerwGE 92, 245 ff), kann das Atypische  auch in der Bestimmung  des Vermögensgegenstandes liegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - 6 S 3184/91

    Sozialhilfe: kein Einsatz von Schmerzensgeld als Vermögen

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2003 - 8 K 1548/02
    Mit der Ausnahmevorschrift des § 88 Abs. 3 BSHG sollen die atypischen Fälle erfaßt werden, bei denen der Zweck der Vorschriften über das Schonvermögen, eine wesentliche Beeinträchtigung der vorhandenen Lebensgrundlagen, insbesondere einen wirtschaftlichen Ausverkauf des Sozialhilfeempfängers und damit eine Lähmung seines Selbsthilfewillens zu vermeiden, aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles ebenfalls erfüllt wird, ohne dass das Vermögen in einen der durch § 88 Abs. 2 BSHG geschützten, typischen Sachverhalt eingeordnet werden könnte (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom  25.03.1993, FEVS 44, 290 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 7 S 558/03

    Übertragung auf den Einzelrichter umfaßt nicht Befugnis zur Berufungszulassung

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. Januar 2003 - 8 K 1548/02 - wird verworfen.
  • VG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 K 4791/02

    Ausgestaltung des Kostenerstattungsanspruchs der Betreiberin eines

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. Februar 2001 - 22 A 895/97 -, zitiert nach Juris; OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 22 A 3164/99 -, FEVS 53, 353 (354 ff.); Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. Juni 2003 - 4 LB 583/02 -, SAR 2003, 106 (107); VG Karlsruhe, Urteil vom 26. September 2003 - 8 K 143/02 -, zitiert nach Juris; VG Gera, Urteil vom 18. Juni 2002 - 6 K 739/01 -, NVwZ-Beilage 2003, 37.
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